Schießbetrieb/ Hygienkonzept Corona Stand 03.04.2022

Hallo Sportschützen

Die Corona-Schutzverordnung in NRW wurde mal wieder angepasst.
Mit dem 03.04.2022 entfällt bei uns die 3G-Zugangsbeschränkung.

Das bedeutet, dass alle wieder am Schießsport teilnehmen können.

Die einzige Einschränkung ist die Maskenpflicht. Zum Schutz für andere und zum Eigenschutz hat der Vorstand beschlossen, dass weiterhin bei uns die FFP2-Maskenpflicht besteht. 

Mit freundlichen Grüßen
Richard Radimersky 
(Leiter Sportschützen)

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